Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig
RA Frank Richter - 10.03.2008:Ein gemeinnütziger Sportverein ist grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit, seine Umsätze werden ermäßigt besteuert. Mit seinen wirtschaftlichen Betätigungen unterhält der Verein aber einen Geschäftsbetrieb, dem kein Steuervorteil zusteht. Um einen solchen Geschäftsbetrieb handelt es sich nach Auffassung des BFH, wenn der Verein von dritter Seite Zuwendungen zur Förderung des Sports erhält und wenn er hierfür eine wirtschaftliche Gegenleistung erbringt.
Die Entscheidung des BFH geht in ihrer Bedeutung aber weit über den Einzelfall hinaus. Sie betrifft insbesondere das immer beliebter werdende sog. Verwaltungssponsoring, bei dem der Sponsor einer öffentlichen Einrichtung Geld– oder Sachleistungen zur Verfügung stellt, beispielsweise einem Reitverein Geld für den Bau einer Reithalle oder dem Turnverein für neue Trikots. Wechselseitig macht der Verein dafür auf den Sponsor und dessen Förderung aufmerksam und ermöglicht dem Sponsor Werbemaßnahmen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.